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Vereinbarung zur Förderung des weiblichen Unternehmertums

Ziel ist die Schaffung eines erleichterten Zugangs zu speziellen Finanzierungen abgestimmt auf die betrieblichen Erfordernisse der Unternehmerinnen

Die abgeschlossene Vereinbarung zwischen der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen und dem Verbund der Raiffeisenkassen mittels der Raiffeisen Landesbank sowie unserer Kreditgarantiegenossenschaft sieht vor, das weibliche Unternehmertum folgendermaßen zu fördern:

- Gewährung von Finanzierungen zu besonderen Bedingungen;
- Erleichterung des Zugangs zu Garantien;
- Finanzielle Hilfen in besonderen unternehmerischen Momenten verbunden mit derweiblichen Beteiligung (z. B. Schwangerschaft und Mutterschutz, Pflege von Schwieger-/Eltern, sonstige vorübergehende Schwierigkeiten usw.) 

Hierzu wurde von der RLB Südtirol und den Raiffeisenkassen ein Plafond in Höhe von 20 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

In Bezug auf die Vereinbarung werden unter weiblichem Unternehmertum kleine und mittlere Unternehmen, die wie folgt gekennzeichnet, verstanden:

  • Peronengesellschaften, die zu nicht weniger als 51 % ihrer Mitglieder und Gesellschafter aus Frauen bestehen bzw. deren Anteile zumindest zu 51 % von Frauen kontrolliert werden;
  • Kapitalgesellschaften und Genossenschften, deren zumindest zu 51 % von Frauen kontrolliert werden und deren Verwaltungsorgane mehrheitlich aus Frauen bestehen;
  • Einzelunternehmen, deren Inhaber eine Frau ist;
  • freiberufliche Verbindungen, die sich zumindest zu 51 % aus Freiberuflerinnen zusammensetzen, welche ordnungsgemäß in dem entsprechenden Berufsalbum eingetragen sind

Für weitere Informationen können Sie jederzeit unser Büro kontaktieren.

 
 
 
 
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