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COVID19: Einvernehmensprotokoll “Neustart Südtirol“ – Auflage 2021

Neues Maßnahmenpaket zur Krisenbekämpfung für die lokalen Unternehmen

NEWS: Nach einer kurzen Unterbrechung, die für die Umsetzung einiger nationaler und EU-rechtlicher Änderungen notwendig war, ist das Einvernehmensprotokoll "Neustart Südtirol 2021" wieder in Kraft.
In Übereinstimmung mit den Erläuterungen der MCC Spa, der Verwaltungsstelle des staatlichen Garantiefonds (FCG), besteht eine der wichtigsten Änderungen darin, dass die Laufzeit einiger im Rahmen des Pakets geregelter Finanzierungsmaßnahmen auf 8 Jahre ausgedehnt wurde.
Darüber hinaus wird die Möglichkeit bestätigt, dass die Banken die direkte Garantie des FCG bis zu 80 % in Anspruch nehmen können, während die Unternehmen im Falle einer Confidi-Intervention von einer 90 %-igen staatlichen Deckung profitieren können.


Ab März können die Mitgliedsbetriebe im Rahmen des Vereinbarungsprotokolls „Südtirol Neustart 2“ wieder Kredite zu begünstigten Bedingungen erhalten. Von den lokalen Banken (Sparkasse, Volksbank und Raiffeisenkassen) gewährte Finanzierungen, von Confidi garantiert, mit einer Rückgarantie des Staates abgesichert und zusätzlich vom Land gefördert.
Hauptzweck der in diesem Paket enthaltenen Maßnahmen ist es, die einheimischen Betriebe bei der Versorgung mit Liquidität zu unterstützen, die auch ein Jahr nach Ausbruch der Pandemie immer noch ein höchst kostbares Gut ist.
Bereits von April 2020 bis Mitte Oktober 2020 konnten die Hilfen des ersten Maßnahmenpakets in Anspruch genommen werden, das nun neu aufgelegt wird und nun noch leichter genutzt werden kann.
Die Neuheiten im Detail.
Im neuen Paket werden die Maßnahmen für KMU von 3 auf 4 erhöht, die Unterstützung für Kleinstkredite wird verdoppelt.
Die verschiedenen Maßnahmen können untereinander kumuliert werden; ein Unternehmen kann gleichzeitig mehrere Finanzierungen in derselben Betragsklasse von über 35.000 Euro bis zu einer theoretischen Obergrenze mit direkter oder indirekter staatlicher Deckung in Höhe von 5 Millionen Euro beanspruchen.
In besonderen Fällen kann Confidi die vollständige Deckung des Kredits oder eine Co-Garantieleistung für eine durch einen staatlichen Garantiefonds direkt abgesicherte Finanzierung anbieten; so kann die Unterzeichnung weiterer Bürgschaften vermieden werden.
Darüber hinaus wird bestätigt, dass die Garantie auf Kleinstkredite kostenlos ist, da die Gebühren faktisch vollständig von den Landesbeiträgen abgedeckt sind bzw. seitens des staatlichen Garantiefonds keine Kosten anfallen.
Bei Krediten von 35.001 bis 1.500.000 Euro hat Confidi hingegen weitere Anstrengungen unternommen, um den Unternehmen in einer so schwierigen Zeit entgegenzukommen, und hat die Garantiekosten, die dank der Landesbeiträge fast auf null sinken, deutlich reduziert.
Die Frist für die Inanspruchnahme begünstigter Finanzierungen endet im Juni 2021 und läuft automatisch bis zum Jahresende weiter, sollten die damit verbundenen Maßnahmen von der Zentralregierung verlängert werden.
Confidi unterstützt die Mitgliedsbetriebe bei der Antragstellung, beim Ausfüllen der Formulare und bei der Ausarbeitung der geforderten Unterlagen.

Nähere Informationen können Sie der Übersichtstabelle (s. unten) entnehmen und unser Büro jederzeit kontaktieren
 
 
 
 
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